rbz Steinburg - Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR
Sozialpädagogische Assistenten
Der Sozialpädagogische Assistent arbeitet heute als Bildungsbegleiter. Dieser pädagogische Beruf beinhaltet eine besondere Verantwortung / Verpflichtung gegenüber unserer Gesellschaft (Bildungs- und Erziehungsauftrag). Dies bedeutet konkret für den Sozialpädagogische Assistenten:
- er/sie ist Bildungsbegleiter/ -in
- muss Interesse an neuen Erkenntnissen von Pädagogik, Psychologie, Soziologie und verwandten Wissenschaften entwickeln
- muss eine umfassende Allgemeinbildung haben und
- bei Kindern Lust zum Entdecken und Lernen wecken
Aufnahmebedingungen
Mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss oder die Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges sowie ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) und Nachweis über Immunität gegen Masern.
Persönliche Voraussetzungen
Die Ausbildung qualifiziert z.B. für Tätigkeiten in Kindergärten und weiteren sozialpädagogischen Einrichtungen. Da der/die Sozialpädagogische Assistent/in eine Vorbildfunktion für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen hat, wird in dieser Ausbildung die Bereitschaft zur Selbstkritik vorausgesetzt. Der/die Sozialpädagogische Assistent/in muss sich mit der eigenen Persönlichkeit auseinander setzen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf
- eine beglaubigte Kopie des Realschulabschlusses - wird der Abschluss erst am Ende des laufenden Schuljahres erreicht, ist das letzte beglaubigte Halbjahreszeugnis einzureichen.
- eventuell:
- eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- eine beglaubigte Kopie des Ausbildungsabschlusszeugnisses, Gesellenbrief,
- Kaufmannsgehilfenbrief usw. mit dem Mittleren Schulabschluss
- ein Nachweis über ein geleistetes Praktikum in einer sozialen Einrichtung
- Zeugnis über ein halbjähriges absolviertes Praktikum sofern es im sozialpädagogischen Bereich abgeleistet worden ist.
Eine Aufnahme ist nur möglich im Rahmen der vorhandenen Kapazität, bei einer höheren Bewerberzahl wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Sofern nicht in der Lokalzeitung ein anderer Termin bekannt gegeben wird, werden Anmeldungen jeweils
bis zum 28. Februar d.J.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Abschluss bzw. Prüfungen
"Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent"
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Mathematik und Englisch wird zusätzlich der schulische Teil der Fachhochschulreife für alle Fachrichtungen in allen Bundesländern erworben. Die Zugangsberechtigung zu den Fachhochschulen muss jedoch mit einem halbjährlichen Praktikum ergänzt werden, das hier auch im Rahmen des Bildungsganges abgeleistet werden kann.
Unterrichtsorganisation
- Vollzeitunterricht an fünf Tagen die Woche.
- Uhrzeiten: 08:00 Uhr bis 14:55 Uhr
- je Ausbildungsjahr 10 Praxiswochen in Einrichtungen des Berufsfeldes Sozialpädagogik
Stundentafeln
Spezifische Lerninhalte | Unterrichtsstunden je Schuljahr und Woche |
---|---|
Sozialpädagogische Theorie und Praxis | 9 |
Musisch-kreativer Bereich | 9 |
Ökologie und Gesundheit | 4 |
Wahlpflichtbereich*** | 2 |
Allgemeine Lerninhalte | Unterrichststunden je Schuljahr und Woche |
Wirtschaft/Politik | 2 |
Religion oder Philosophie | 1 |
Deutsch mit Sprecherziehung | 3 |
Englisch** | 2 |
Gesamtstundenzahl*: | 32 |
* Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:160 Std. Mathematik
** Prüfungsfächer, für die Fachhochschulreife zusätzlich Englisch und Mathematik
***Wahlpflichtbereich z. B.: Psychomotorik, Krippe.
Hinzu kommen je Ausbildungsjahr 10 Praxiswochen in Einrichtungen des Berufsfeldes Sozialpädagogik.
Anmeldeformulare
Anmeldeformulare finden Sie im Downloadbereich.
Auskünfte erteilt:
Frau Carola Richter
Telefon: 04821 - 4308075
E-Mail: richter.carola(at)rbz-steinburg.de