Nachweis des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusss oder Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung und ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) und Nachweis über Immunität gegen Masern.
Für das Auswahlverfahren werden folgende Fächer herangezogen:
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung:
Die Berufsbezeichnung lautet:
Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/staatlich geprüfter Pflegeassistent
Mit dem Abschluss der BFS Fachrichtung Sozialwesen wird der in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Mittlere Schulabschluss erworben, wenn im Abschlusszeugnis ein Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht worden ist und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse sowie mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht nachgewiesen wurde.
Zusatzberechtigungen
Der Unterricht findet als Vollzeitunterricht (5-Tage-Woche) nach Stundenplan zwischen 8.00-14.55 Uhr statt.
Berufsübergreifender Lernbereich | Berufsbezogener Lernbereich |
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| LF1 Professionelle Pflege, Versorgungund Betreuung leisten |
Religion | LF2 Gesundheit fördern und präventiv handeln |
Sport | LF3 Beobachten, Informieren, Organisieren der übertragenen Aufgaben und Dokumentieren in der Pflege |
Deutsch/Kommunikation | LF4 Menschen personen- u. situationsbezogen pflegen |
Englisch | |
Mathematik | Praxiszeiten: 1150 Unterrichtsstunden |
Das Praktikum ist in einem Betrieb oder in einer Einrichtung in den Bereichen Pflege und Versor-gung durchzuführen. Praxiswochen können auch in der unterrichtsfreien Zeit liegen.
Anmeldeformulare finden Sie im Downloadbereich.