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Ruhegehaltsrechner

Als Serviceleistung bietet das Finanzministerium auf seiner Internetseite einen Link zur Berechnung des fiktiven Ruhegehaltes an. Auf dem Screenshot der Seite sind die relevanten Klicks bereits markiert.

Jede Lehrkraft kann sich nun selbständig das fiktive Ruhegehalt ausrechnen lassen, indem sie ihre Daten in die Abfragen des Programms eingibt. Das Berechnungsprogramm stammt zwar aus NRW, aber NRW und SH haben ein vergleichbares Versorgungsrecht.

Die Berechnung ist natürlich ohne Gewähr und setzt die Richtigkeit der selbst eingegebenen Daten voraus!


 
 

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