Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen
Gültiger Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag durch Ausbildungsbetrieb oder entsprechendem Ausbildungsträger.
3,5 Jahre, bei guter Leistung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf Antrag zu verkürzen.
Die Gesellenprüfung Teil 1 erfolgt im vierten Ausbildungshalbjahr.Die Gesellenprüfung Teil 2 erfolgt am Ende des siebten Ausbildungshalbjahres. Die Durchführung der Prüfungen obliegt der Innung für LandBau Technik Holstein mit Sitz in Neumünster. Ihr Bezirk umfasst die Landkreise Pinneberg, Steinburg, Segeberg, Plön, Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg; die Stadtkreise Kiel Neumünster und Lübeck.
Teilzeitunterricht mit ein- bzw. zwei Tagen pro Woche Berufsschulunterricht in der Regel von 08:00 bis 14:55 Uhr
Herr Löding, E-Mail: loeding.joerg.@.rbz-steinburg...de
Direktlink: Formulare zur Anmeldung
Berufsbezogene Lerninhalte | Unterrichtsstunden |
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Arbeitsplanung und Maschinentechnik | 520 |
Funktionsanalyse und Instandsetzung | 500 |
Wahlpflichtbereich | 120 |
Berufsübergreifende Lerninhalte | Unterrichststunden |
Wirtschaft / Politik | 280 |
Kommunikation | 100 |
Englisch | 80 |
Sport/Gesundheitsförderung | 80 |
Religionsgespräch | s. Bestimmungen Rahmenstundentafel |
Gesamt | 1.680 |
Übersicht über die Lernfelder für Land- und Baumaschinenmechatroniker [m/w] [KMK 2004] | ||||
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Zeitrichtwerte in Stunden | ||||
1. Lehrjahr | ||||
1 | Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren | 80 | ||
2 | Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren | 100 | ||
3 | Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen | 100 | ||
4 | Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen | 40 | ||
2. Lehrjahr | ||||
5 | Herstellen von Bauteilen für Maschinen,Geräte und Anlagen | 80 | ||
6 | Instandhalten von Verbrennungsmotoren | 80 | ||
7 | Prüfen und Instandsetzen von fahrzeugelektrischen Systemen | 60 | ||
8 | Prüfen und Instandsetzen von hydraulischen Steuerungs- und Regelungssystemen | 60 | ||
3. und 4. Lehrjahr | ||||
9 | Prüfen und Instandsetzen von Kraftübertragungssystemen an Maschinen und Geräten | 100 | ||
10 | Instandhalten von Fahrwerken an Maschinen und Geräten | 100 | ||
11 | Prüfen und Instandsetzen von komplexen Steuerungs- und Regelungssystemen | 80 | ||
12a | Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik | 80 | ||
12b | Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik | 80 | ||
12c | Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik | 80 | ||
13a | In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik | 60 | ||
13b | In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik | 60 | ||
13c | In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik | 60 | ||
Summe: | 320 | 280 | 420 | |
gesamt: | 1020 |