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Voraussetzung für die Zulassung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung

  • 36 Monate Ausbildungszeit, davon mindestens 24 Monate auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. (1 Jahr "Elternlehre" ist zulässig).
  • Mindestens 1 Jahr muss auf einem Betrieb mit Jungviehaufzucht (Milchvieh- oder Sauenhaltung) stattfinden.
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung.
  • Ein überbetrieblicher Ausbildungslehrgang in Futterkamp (Rinder- oder Schweinelehrgang).
  • Die Berichtsheftführung muss den Anforderungen entsprechen. Um rechtzeitige Hilfen geben zu können, geben die Ausbildungsberater in Abständen Zwischenwertungen ab.
  • "Verkürzer" müssen 24 Monate auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb lernen.
  • "Verkürzer" müssen im letzten Berufsschulzeugnis, im Ausbildungsbetrieb und in der Zwischenprüfung mit 2,0 bewertet worden sein.
 
 

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