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Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen

Aufnahmebedingungen

Gültiger Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag durch Ausbildungsbetrieb oder entsprechendem Ausbildungsträger.

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre, bei guter Leistung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf Antrag zu verkürzen.

Abschluss bzw. Prüfung

Die Gesellenprüfung Teil 1 erfolgt im vierten Ausbildungshalbjahr.Die Gesellenprüfung Teil 2 erfolgt am Ende des siebten Ausbildungshalbjahres. Die Durchführung der Prüfungen obliegt der Landesinnung LandBauTechnik Nord mit Sitz in Husum.

Unterrichtsorganisation

Teilzeitunterricht mit ein- bzw. zwei Tagen pro Woche Berufsschulunterricht in der Regel von 08:00 bis 14:55 Uhr

Ansprechpartner

Herr Löding, E-Mail: loeding.joerg.@.rbz-steinburg...de

Direktlink: Formulare zur Anmeldung

Übersicht über die Stundentafel und die Lernbereiche

Berufsbezogene LerninhalteUnterrichtsstunden
Arbeitsplanung und Maschinentechnik520
Funktionsanalyse und Instandsetzung500
Wahlpflichtbereich

120
Berufsübergreifende LerninhalteUnterrichststunden
Wirtschaft / Politik280
Kommunikation100
Englisch80
Sport/Gesundheitsförderung80
Religionsgespräch

s. Bestimmungen Rahmenstundentafel
Gesamt1.680

Inhalte der Ausbildung zum/zur Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

Übersicht über die Lernfelder für Land- und Baumaschinenmechatroniker [m/w] [KMK 2004]
    Zeitrichtwerte in Stunden
    1. Lehrjahr  
1 Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 80    
2 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren 100    
3 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen 100    
4 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen 40    
      2. Lehrjahr  
5 Herstellen von Bauteilen für Maschinen,Geräte und Anlagen   80  
6 Instandhalten von Verbrennungsmotoren   80  
7 Prüfen und Instandsetzen von fahrzeugelektrischen Systemen   60  
8 Prüfen und Instandsetzen von hydraulischen Steuerungs- und Regelungssystemen   60  
      3. und 4. Lehrjahr
9 Prüfen und Instandsetzen von Kraftübertragungssystemen an Maschinen und Geräten     100
10 Instandhalten von Fahrwerken an Maschinen und Geräten     100
11 Prüfen und Instandsetzen von komplexen Steuerungs- und Regelungssystemen     80
12a Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik 80
12b Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik 80
12c Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik 80
13a In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik 60
13b In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik 60
13c In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik 60
         
  Summe: 320 280 420
  gesamt: 1020
 
 

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