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04Dez2013

Hotline zu witterungsbedingtem Unterrichtsausfall

Bei besonders gefährlichen Wetterlagen kann landesweit oder in einigen Regionen Unterrichtsausfall angeordnet werden. Maßgebliches Kriterium bei der Anordnung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbarkeit der Straßen entscheidungsleitend.

Die Anordnung von Unterrichtsausfall erfolgt im Zweifel für alle Schulen eines Kreisgebietes, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnissen beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann.

Das Bildungsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass Eltern bei witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen auf dem Schulweg selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

Bitte wählen Sie die Nummer der Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0800 1827271 und informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten und die Homepages der Verkehrsbetriebe. Busunternehmen Autokraft; Nahverkehr Nord-Ostsee-Bahn oder DB

 Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, wird die Schulleitung eine Betreuung mit Lehrkräften durch schulische Veranstaltungen gewährleisten. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.

Treten während des Unterrichts Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn erwartet werden kann, dass der Heimweg gesichert ist.

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